Auch wenn es kleinere Verbesserungen für Patienten mit sich bringt, wie etwa die Akutsprechstunden, die bei Psychotherapeuten verpflichtend eingeführt werden sollen, wird es seiner Meinung nach nichts an der gravierenden Unterversorgung mit Psychotherapie ändern, da die Praxen der zugelassenen Therapeuten überfüllt und Wartezeiten von 3 bis 7 Monaten üblich sind. Durch den absehbaren Abbau von 4300 Praxen bundesweit, zu denen das Gesetz die Kassenärztlichen Vereinigungen zwingt, wird der Versorgungsnotstand noch verschärft werden.